A | ABSENZEN Unvorhergesehene Absenzen müssen vor Unterrichtsbeginn der Lehrperson gemeldet werden. Als Eltern sind Sie verpflichtet, Ihr Kind pünktlich und regelmässig zur Schule zu schicken. AUFGABENHILFE Jeweils Di und Do-Nachmittags von 15.35 - 17.20 Uhr findet die Hausaufgabenhilfe für die Schülerinnen und Schüler der 2.-6. Klasse statt. Ein Anmeldeformular wird von der Lehrperson abgegeben. Eine Anmeldung ist verbindlich für jeweils ein Semester. In der ersten Woche vor und der ersten Woche nach den Ferien findet keine Hausaufgabenhilfe statt. |
B | BESUCHMORGEN Wir legen grossen Wert auf Ihr Interesse an der Schule und bieten deshalb zweimal zwei Besuchsmorgen pro Jahr an. Die festgelegten Daten der Besuchmorgen werden Ihnen mit der Jahresplanung mitgeteilt und sind auf der Homepage veröffentlicht. Sie können Ihr Kind bei uns in der Schule besuchen. Die Besuchstage finden ohne Geschwisterkinder statt, damit Sie sich als Eltern oder Besucher uneingeschränkt auf Ihr Kind während des Unterrichts konzentrieren können. Über eine allfällige Betreuung der Geschwisterkinder werden Sie im Vorfeld informiert. Für Besuche ausserhalb der offiziellen Besuchstage ist eine frühzeitige Voranmeldung nötig. BETREUUNG In Winterthur werden verschiedene kostenpflichtige Betreuungsangebote mit Tagesstruktur angeboten. Die von der Schule angebotene Betreuung während Schuleinstellungen wie z.B. Weiterbildung der Lehrpersonen (Ausfall des Unterrichts) findet von 8.10 - 11.50 Uhr statt. Ein Anmeldeformular für solche Betreuungsstunden wird Ihnen jeweils rechtszeitig von der Schule abgegeben. Eine Anmeldung ist verbindlich. Die Betreuung während Schuleinstellungen ist kostenlos. BETREUUNG SCHULE TÖSSFELD Die ausserschulische Betreuung befindet sich auf dem Schulhausarealim neuen Gebäude Wenn Sie sich zusätzlich informieren wollen, besuchen Sie die Homepage der Stadt Winterthur (https://stadt.winterthur.ch/themen/leben-in-winterthur/bildung-und-schule/schulerganzende-betreuung) oder wenden Sie sich direkt an die Betreuungsleitung unter der Telefonnummer 052 267 19 54 oder gehen Sie selber vorbei |
C | COMPUTER Die Schule wird durch die Abteilung "SCHU::COM" unterstützt. Informationen zum Umgang mit digitalen Medien finden Sie unter http://netizen.winterthur.ch sowie www.schucom.winterthur.ch
Mit der Umsetzung des Lehrplans 21 werden die Schülerinnen und Schüler der 5. Klasse und der 6. Klasse im Fach Medien und Informatik unterrichtet. |
D | DATENSCHUTZ Datenschutz ist ein wichtiges Thema, das wir ernst nehmen. Aus diesem Grund erhalten Sie ein Formular, in dem Sie mit Ihrer Unterschrift bestätigen, ob Ihr Kind zu schulischen Zwecken fotografiert oder gefilmt werden darf. Unter "schulische Zwecke" verstehen wir, dass wir Eindrücke aus dem Schulbetrieb mit Bildmaterial festhalten möchten, um es im Schulhaus, in den Tössfelder Infos oder auf der Homepage zu verwenden. DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE (DAZ) Der Unterricht in "Deutsch als Zweitsprache" wird von einer Fachlehrperson in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson während der offiziellen Unterrichtszeit erteilt und findet in Standardsprache (Hochdeutsch) statt. Das Ziel des Unterrichts ist, fremdsprachige Kinder in ihren Deutschkenntnissen soweit zu fördern, dass sie dem Unterricht folgen können. |
E | ELTERNABEND Jede Lehrperson oraganisiert mindestens einen Elternabend pro Schuljahr. Die Teilnahme an den Elternabenden ist für die Eltern Pflicht. ELTERNGESPRÄCHE Elterngespräche finden gemäss den kantonalen Vorgaben und den schulinternen Abmachungen statt. Je nach Bedarf können sowohl Eltern als auch Lehrpersonen ein zusätzliches Eltergespräch wünschen.
ELTERNINFORMATION Die Schule Tössfeld informiert Sie durch persönliche Kontakte, Elternbriefe, Elternabende, Homepage und Tössfelder-Infos ELTERNRAT Im Elternrat treffen sich seit 2010 Eltern von der Schule Tössfeld, die an Meinungsaustausch, Zusammenarbeit und gegenseitiger Unterstützung in Familienfragen interessiert sind. An der jährlichen Vollversammlung wird eine Ideenbörse für das Programm des folgenden Jahres durchgeführt, um die Bedürfnisse, Vorstellungen und Mithilfemöglichkeiten des Elternrats herauszufinden. Es können Arbeitsgruppen zu bestimmten Themen gebildet werden und Delegierte für spezielle Aufgaben bestimmt werden. Die Klassendelegierten werden jeweils am Elternabend gewählt (siehe www.schuletoessfeld.ch)
EXPLORATIO Die Stadt Winterthur hat ein Angebot mit dem Namen Exploratio (siehe www.schule.winterthur.ch → Exploratio). Dieses Angebot fördert einzelne Kinder mit speziellen Begabungen. Zudem kann in einzelnen Klassen ein zeitlich begrenzter Unterricht zu einem speziellen Thema mit Unterstützung durch das Exploratio-Team stattfinden. |
F | FERIEN Die Ferien richten sich nach dem Ferienplan der Stadt Winterthur Sie können den Ferienplan auf der Homepage unter www.schuletoessfeld.ch herunterladen. FREMSPRACHENUNTERRICHT Im ganzen Kantn Zürich wird ab der 3. Klasse Englisch und ab der 5. Klasse Französisch unterrichtet. |
G | GEWALTPRÄVENTION Grundlage für ein respektvolles Zusammenleben aller Kinder und Erwachsenen sind die auf Basis des Leitbildes aufgestellten Schulregel sowie die pädagogische Grundhaltung der Schule Tössfeld. In jeder Klasse findet ein Klassenrat statt, in welchem das Zusammenleben in der Klasse und der Schule besprochen wird. Zusätzlich werden im Schülerrat die Anliegen der Schülerinnen und Schüler diskutiert. In Zusammenarbeit mit dem Elternrat wurde ein Mobbing-Leitfaden erstellt. Sie finden die Information dazu auf der Homepage der Primarschule Tössfeld. Unterstützt werden die Lehrpersonen durch die Schulsozialarbeiterin. Einbezogen ist auch die Betreuung der Schule Tössfeld, welche ebenfalls auf der Basis des Leitbildes die soziale Entwicklung der Kinder unterstützt und fördert. |
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I | INTEGRATIVE FÖRDERUNG Schulische Heilpädagogen, Fachlehrpersonen und Schulassistenzen, allenfalls Schulsozialarbeit und weitere Fachpersonen unterstützen Kinder mit besonderen Bedürfnissen beim Lernen, damit diese die Klassenlernziele möglichst erreichen und / oder ihren Fähigkeiten entsprechend gefördert werden können. Sie arbeiten eng mit der Klassenlehrperson zusammen. Die Erreichung der Förderziele wird in regelmässigen Abständen am schulischen Standortgespräch überprüft. |
J | JOKERTAGE Durch die gesetzlich geregelte Schulpflicht ist es nicht möglich, die Kinder beliebig vom Unterricht zu dispensieren. In begründeten Fällen besteht die Möglichkeit, ein schriftliches Gesuch an die Schulleitung zu stellen. Dieses muss von der Schulleitung und von der Schulpflege eingesehen und bewilligt werden. Bei Fragen gibt Ihnen die Lehrerson gerne nähere Auskünfte. Das neue Volksschulgesetz erlaubt den Kindern zwei Tage pro Schuljahr dem Unterricht ohne Begründung fernzubleiben. Für Ferienverlängerungen können also maximal zwei Jokertage eingesetzt werden. Von der Lehrperson Ihres Kindes erhalten Sie ein entsprechendes "Jokertag-Formular", welches Sie mindestens drei Tage vor dem Bezug des Jokertages ausgefüllt an die Lehrperson zurückgeben müssen. Sollten Sie nur einen halben Tag als Jokertag nutzen, wird dieser als ganzer Jokertag gerechnet. Nicht bezogene Jokertage verfallen. Sie finden das Formular auch auf der Homepage (www.schuletoessfeld.ch) |
K | KONTAKT BEI PROBLEMEN Ein guter Kontakt zwischen Schule und Elternhaus ist uns ein grosses Anliegen. Für Fragen, Probleme oder Rückmeldungen wenden Sie sich bitte zuerst an die Lehrperson. Falls ein Problem nicht geklärt werden kann, wird die Schulleitung beigezogen. Wenn notwendig, wird auch die Schulpflege einbezogen. KOPFLÄUSE Kopfläuse haben nichts mit der Hygiene zu tun und können jeden treffen. Bitte informieren Sie umgehend die Lehrperson, falls Sie bei Ihrem Kind Kopfläuse oder deren Eier (Nissen) finden oder vermuten. Fällt der Lehrperson bei einem Kind häufiges Kratzen in den Haaren auf, kontaktiert sie die Eltern oder zieht die zuständige Fachfrau für Kopfläuse zur Kontrolle der ganzen Klasse zu. KRANKE KINDER Fieber, starker Husten, triefende Nase, Bauchschmerzen usw. sind für das betroffene Kind und für die Schulklasse eine Belastung. Die Schule ist nicht für die Pflege von kranken Kindern eingerichtet. Ein gesundheitlich stark angeschlagenes Kind kann dem Unterricht kaum folgen. Behalten Sie Ihr Kind bis zur Genesung zu Hause. Sollte Ihr Kind während der Unterrichtszeit erkranken, werden Sie umgehend informiert, damit Sie Ihr Kind abholen können. |
L | LEITBILD Das Leitbild ist die ideelle Richtschnur für unsere Schule. Alle Leitsätze der Schule Tössfeld sind auf der Homepage zu finden. LOGOPÄDIE Die Logopädin führt in der 1. Klasse eine sprachliche Reihenuntersuchung durch. Dadurch ist es möglich, sprachliche Probleme frühzeitig zu erkennen und Ihr Kind in seiner Sprachentwicklung bestmöglich zu unterstützen. Die Logopädin führt jederzeit auf Anfrage Abklärungen und Beratungen durch, ebenso präventive Projekte in den Klassen. Die logopädischen Therapien finden in der Regel als Einzel- oder Kleingruppen-Therapie statt. Meist kommt ein Kind während einer Phase in die Logopädie und hat nach einiger Zeit eine Pause. |
M | MUSIKALISCHE GRUNDAUSBILDUNG Eine Fachlehrperson unterrichtet die Schülerinnen und Schüler der 2. Klasse während der offiziellen Unterrichtszeit. Inhalte sind Musizieren, Singen, Kennenlernen von Musikinstrumenten und Einführung in musikalische Grundbegriffe.
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N | NOTFÄLLE An der Schule Tössfeld gibt es ein Notfallkonzept. Deshalb wird für jedes Kind ein Datenblatt abgegeben, welches Sie bitte sorgfältig ausfüllen. Die Angaben auf dem Datenblatt werden vertraulich behandelt. Es ist wichtig, dass Sie uns immer sofort über Anderungen der Daten informieren. Dies gilt besonders dann, wenn Ihre Handy-Nummer wechselt. |
O | ORGANISATION Seit 2008 ist die Schule Tössfeld eine geleitete Schule. Die Winterthurer Schulpflege trägt die Gesamtverantwortung für die Führung der Schule. Die Schulleitung konzentriert sich vorwiegend auf die betrieblich-operative Ebene. Ein Organisations-Statut klärt die Zuständigkeiten. Das Schulprogramm stellt eine nachhaltige und zielgerichtete Entwicklung der Schule sicher. (Aus Handreichung Geleitete Schule / Umsetzung Volksschulgesetz) |
P | PFLICHTEN DER ELTERN Die Eltern und Dritte, denen eine Schülerin oder ein Schüler anvertraut ist, sind für die Erziehung sowie den regelmässigen Schulbesuch, die Erfüllung der Schulpflicht und der damit verbundenen Pflichten verantwortlich.
Aus der Volksschulverordnung: §66 Elternpflichten 1 Die eltern sowie Dritte, denen die Schülerinnen und Schüler anvertraut sind, sind dafür verantwortlich, dass diese a. den obligatorischen und den fakultativen Unterricht regelmässig und ausgeruht besuchen, b. für den Unterricht und für die üblichen besonderen Anlässe wie Schulreisen oder Exkursionen zweckmässig bekleidet und ausgerüstet sind. c. unter geeigneten Bedingungen die Hausaufgaben erledigen können. 2. Die Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg liegt bei den Eltern.
Sie als Eltern haben also die Pflicht, Ihr Kind jeden Tag rechtzeitig und ausgeruht in die Schule zu schicken. Ist das Kind erkrankt, melden Sie sich frühzeitig telefonisch bei der Lehrperson. An Elternabenden und Eltergesprächen werden Ihnen zudem wichtige Mitteilung zur Schulung Ihres Kindes bekannt gegeben. Die Teilnahme mindestens eines Elternteils ist daher obligatorisch. PSYCHOMOTORIK Die Psychomotorik-Therapie ist ein pädagogisch-therapeutisches Förderangebot. Sie richtet sich an Kinder, die in ihrem Bewegungs- und Beziehungsverhalten beeinträchtigt sind. Dies kann sich in vielfältigen Erscheinungsbildern ausdrücken. Die Fachlehrpersonen für Psychomotorik arbeiten je nach Bedarf einzeln mit einem Kind oder in Kleingruppen. Sie unterstützen die Lehrperson in ihrer Arbeit und stehen den Eltern beratend zur Seite. |
Q | QUALITÄTSSICHERUNG Alle vier bis fünf Jahre findet eine Evaluation der ganzen Schule durch ein unabhängiges, externes Evaluationsteam statt. Die Ergebnisse der Evaluation finden sie auf der Homepage. |
R | REGELN Es bestehen feste Regeln in der Schule Tössfeld. Die Schulhausregeln werden den Eltern abgegeben (siehe Schulordnung). Zusätzlich gelten auf dem ganzen Schulareal die städtischen Regeln für die Benützung des Areals durch die Öffentlichkeit. RELIGION UND KULTUR Das obligatorische und konfessionsneutrale Fach vermittelt Kenntnisse über die Religionen. |
S | SCHOOLFOX Die Stadt Winterthur nutzt die Kommunikationsplattform "SchoolFox". Die Nutzung ist für Eltern und Erziehungsberechtigte kostenlos. SchoolFox ist eine App für Smartphones und Computer, mit welcher Lehrpersonen und Eltern Mitteilungen, Bilder und Dokumente austauschen können. SCHULÄRZTLICHER DIENST In der 5. Klasse werden folgende Untersuchungen und Dienstleistungen durch den schulärztlichen Dienst vor Ort in der Klasse durchgeführt. Die Kosten gehen zu Lasten der Stadt Winterthur.
Impfangebot Nach den Untersuchungen bietet der Schulärztliche Dienst bei bestehenden Impflücken ein kostenloses Impfangebot an. Bei schriftlichem Einverständnis der Eltern werden an einem Mittwochnachmittag in den Räumlichkeiten des Schulärztlichen Dienstes die Impfungen im beisein der Eltern durch die Schulärztin/den Schularzt durchgeführt.
Freie Arztwahl Es steht den Eltern frei die Untersuchung auf eigene Kosten bei der Privatärztin / dem Privatarzt durchführen zu lassen. In diesem Fall benötigt der schulärztliche Dienst eine Verzichtsbescheinigung. Die Eltern senden die durch die Ärztin / den Arzt ausgefüllte und unterschriebene Bescheinigung an den Schulärztlichen Dienst. SCHULASSISTENZ Die Schulassistenz übernimmt verschiedene Funktionen und entlastet die Lehrperson. Sie arbeitet in der Regel in Anwesenheit der Lehrkraft und unterstützt diese im Unterricht. Sie hilft einem einzelnen Kind oder einer Gruppe von Kindern, den Unterrichtsalltag besser zu bewältigen, z.B. die Unterrichtsabläufe einzuhalten, sich beim Lernen zu organisieren oder die Aufmerksamkeit zu fokussieren. Die Schulassistenz begleitet die Klasse auch bei Aktivitäten im Freien oder im Sport. SCHULLEITUNG Die Schulleitung führt die Schule personell, organisatorisch und administrativ. Zusammen mit den Lehrpersonen in der Schulkonferenz ist sie für die pädagogische Leitung und Entwicklung der Schule verantwortlich.
Schulleitung Frau Rahel Schmid Telefon: 052 267 19 52 / 079 944 78 33
Frau Dominique Gartenmann Telefon: 052 267 19 57 / 079 835 42 62 E-Mail: dominique.gartenmann@win.ch
SCHULORDNUNG Ihr Kind erhält von der Lehrperson die aktuelle Schulordnung. Sie finden sie auch auf der Schulhomepage. SCHULPSYCHOLOGISCHER DIENST Der Schulpsychologische Dienst (SPD) der Stadt Winterthur ist eine öffentliche Beratungsstelle. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen bewegen sich im Umfeld der Schule und beraten Eltern, Schülerinnen, Schüler, und Lehrpersonen. Weitere Informationen finden sie unter www.schule.winterthur.ch
SCHULSOZIALARBEIT (SSA) Die Schulsozialarbeit berät Kinder, Eltern und Lehrpersonen bei sozialen Problemen und Krisenbewältigunen. Im Zentrum der Arbeit steht die Stärkung der Selbst- und Sozialkompetenzen, d.h. Lösungen für ihre vielfältigen Probleme innerhalb oder ausserhalb der Schule zu finden. SCHULWEG (SIEHE AUCH VERKEHRSERZIEHUNG) Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. Der Verkehrsinstruktor der Kantonspolizei empfiehlt, dass die Kinder der Unterstufe auf Velo und FäG (Fahrzeugähnliche Geräte: Kickboard, Rollerblades o.ä.) verzichten und den Schulweg zu Fuss zurücklegen. Die Schule Tössfeld unterstützt diese Empfehlung. Der Leuchtweste soll zur Sicherheit beitragen. Er wird von den Schülern der ersten Klasse getragen. Gönnen Sie Ihrem Kind die wertvollen Erfahrungen und Erlebnisse des Schulweges und fahren Sie es möglichst nicht mit dem Auto. Beim Hin- und Wegfahren können Sie die Sicherheit anderer Kinder gefährden. Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltrn und nicht der Schule. SENORINNEN UND SENIOREN IM KLASSENZIMMER Entsprechend den Aufgaben von Schulassistenzen unterstützen die Seniorinnen und Senioren die Klassenlehrperson im Unterricht. |
T | TELEFONLISTE Für jedes Schuljahr erhält ihr Kind eine Telefonliste mit den Telefonnummern der Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Klasse, der Lehrpersonen und der Klassendelegierten des Elternrates. |
U | UNFALLVERHÜTUNG Die Schule wird von der Stadt Winterthur in der Verkehrserziehung unterstützt. Das Ziel dabei ist, die jungen Verkehrsteilnehmenden zu befähigen, sich sicher und verkehrsgerecht im Strassenverkehr zu bewegen. |
V | VERKEHRSERZIEHEUNG (SIEHE AUCH SCHULWEG UND UNFALLVERHÜTUNG) In jedem Schuljahr wird jede Klasse vom zuständigen Polizisten für Verkehrssicherheit besucht. Die Kinder lernen in einem theoretischen und praktischen Teil das Verhalten auf der Strasse. Die Schülerinnen und Schüler der 6. Klassen absolvieren eine theoretische und praktische Veloprüfung, Dazu braucht ihr Kind ein eigenes Velo und einen eigenen Velohelm. Unter www.veloprüfung.ch können sich die Schülerinnen und Schüler auf den theoretischen Teil der Veloprüfung vorbereiten. VERSICHERUNG Bei Unfällen, Diebstahl und Haftpflichtansprüchen ist die Versicherung der Eltern zuständig. |
W | WEG- ODER UMZUG Bitte informieren Sie die Lehrperson so früh wie möglich über einen geplanten Wegzug oder Umzug. |
Z | ZAHNPFLEGE Die Fachfrauen für Zahnhygiene besuchen regelmässig die Schule. In einem theoretischen und einem praktischen Teil wird das richtige Zähneputzen gezeigt sowie auf gesunde und ungesunde Nahrungsmittel hingewiesen. Einmal jährlich findet die Zahnkontrolle durch den Schulzahnarzt statt. Eltern von Kindern, die einen Privatzahnarzt besuchen, teilen dies der Lehrperson in einer Verzichtserklärung mit. Dieses Formular erhalten Sie von der Lehrperson. ZEUGNIS Ihr Kind erhält ab der 2. Klasse halbjährlich ein schriftliches Zeugnis. In der ersten Klasse werden zwei Zeugnisgespräche durchgeführt. ZNÜNI Ein gesunder Znüni ist wichtiger Bestandteil einer gesunden Ernährung. Auf Süssgetränke und Chips usw. sollen die Kinder in der Schule verzichten. Geeignet sind Früchte, Gemüse, Nüsse, Vollkorn- oder Milchprodukte. Ausnahmen gibt es bei speziellen Anlässen wie Geburtstagen oder anderen Festen. (siehe auch www.leichter-leben-zh.ch)
ZUTEILUNG Gemäss Volksschulverordnung besucht ein Kind die Schule an seinem Tagesaufenthaltsort. Die Zuteilung zu den Schulen ist Aufgabe der Winterthurer Schulpflege und sie entscheidet, wie viele Klassen geführt werden. Die Schulleitung nimmt die Zuteilung der Kinder zu den vorhandenen Schulklassen vor. Bei der Einteilung in die verschiedenen Klassen wird darauf geachtet, dass die Klassengrösse, die Anzahl der fremdsprachigen Kinder, sowie die Anzahl Mädchen und Knaben so ausgeglichen wie möglich ist.
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